E-Mail 0 20 41 - 7 66 94 26 Kontakt
Rechtsanwälte Bottrop

Mietmangel – Zurückbehaltung der Miete muss geltend gemacht werden

Weist ein angemietetes Objekt wesentliche Mängel auf, die den Mieter zu einem Zurückbehaltungsrecht berechtigen, muss der Mieter diesen Anspruch in Form einer Einrede nach § 320 BGB geltend machen.

Wird dies unterlassen und behält der Mieter die Miete ein, kann der Vermieter die fristlose Kündigung aussprechen. Dem hier vom Amtsgericht zu entscheidenden Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Wohnung des Mieters wies erhebliche Mängel auf, so dass die Voraussetzungen einer Mietminderung als gegeben anzusehen waren. Der Schwere der Mängel nach zu urteilen, wäre eine Mietminderung von 25 % angemessen gewesen. Hier wies jedoch die Gesamtmiete über 11 Monaten Zahlungsrückstände auf, so dass im Zeitpunkt der Kündigung ein Mietrückstand von 2 vollen Monatsmieten vorlag. Insgesamt lag die Minderung weit über der zulässigen 25 %. Daraufhin kündigte der Vermieter das Mietverhältnis wirksam nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB.

Man sollte sich also bei Mietmängeln grundsätzlich merken, dass man das Zurückbehaltungsrecht dem Vermieter gegenüber geltend machen muss. Sonst kann es passieren, dass man einer fristlosen Kündigung nichts mehr entgegenzusetzen hat.
 
Amtsgericht Neukölln, Urteil AG Neukoelln 6 C 540 12 vom 11.07.2013
Normen: § 320 BGB
[bns]

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr RA Metzlaff überzeugt mit Kompetenz und Weitblick. Herr Metzlaff hat meinen früheren Arbeitgeber der mich nach 10Jahren in der Coronazeit los werden wollte in die Mangel genommen und eine wirklich üppige Abfindung ausgehandelt. Seine stete Zuversicht gab mir Kraft. Dankeschön.....und wirklich empfehlenswert. Mittlerweile vertritt Herr Metzlaff meine Ehefrau gegen den Deutschen Renten Bund mit absehbaren Erfolg.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr Metzlaff ist nicht nur sehr sympathisch, viel mehr ist er unglaublich kompetent. Er war immer erreichbar, hat eine sehr gute Abfindung für mich ausgehandelt und ich war zu jeder Zeit gut informiert. Auch das Team war immer freundlich. Ich bin mehr als zufrieden und empfehle Herrn Metzlaff uneingeschränkt weiter.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de